Untersuchungen und Problemlösungen

Es kommt auch vor, dass private Auftraggeber einen Sachverständigen beauftragen ohne das sich ein Streitfall abzeichnet. Es geht hier in der Regel um Untersuchungen z.B. ob ein Gebäudeteil noch hinreichend standsicher ist oder woher die Feuchtigkeit an einer Wand kommen könnte.

Diese Aufträge sind oft mit dem Wunsch verbunden, für das Problem nicht nur die Ursache festzustellen, sondern auch praktikable Lösungen zu erarbeiten.

Hier schließt sich oft an die eigentliche Sachverständigentätigkeit eine Planungsaufgabe an, die ich dann mit meinem Ingenieurbüro (www.ib-huth.de) auch bei Privatgutachten erbringen kann. Bei Gerichtsgutachten oder bei Privatgutachten, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind, ist dies nicht ohne weiteres (i.d.R. nicht) möglich.

Zurück zur Übersicht