Sachgebiet Schallschutz

Seit 2002 bin ich von der Ingenieurkammer Bau NRW (http://ww.ikbaunrw.de) als "Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz" anerkannt.

Aufstellung von Nachweisen über den Schallschutz, Prüfen von Nachweisen über den Schallschutz, stichprobenhafte Kontrolle der Ausführung des Schallschutzes, Ausstellen von Bescheinigungen über die stichprobenhaften Kontrollen gehören zu den Aufgaben des saSV für Schall- und Wärmeschutz.

Der Schallschutznachweis ist Teil der Unterlagen, die bei einem Bauantrag vorzulegen sind. Er umfasst den Schutz vor Geräuschen aus fremden Nutzungseinheiten. Hier wird in der Regel rechnerisch nachgewiesen, dass bestimmte Bauteile den Geräuschpegel aus fremden Nutzungseinheiten mindestens um ein bestimmtes Maß mindern. Man spricht hier auch von bauakustischen Berechnungen.

Die wichtigsten Nachweise sind:

  • Nachweis des Luftschallschutzes
  • Nachweis des Trittschallschutzes
  • Nachweis des Schutzes gegen Außenlärm
  • Nachweis des Schutzes vor Geräuschen aus haustechnischen Anlagen, die nicht im eigenen Nutzungsbereich montiert sind.

Neben bauordnungsrechtlichen Belangen sind hier zunehmend zivilrechtliche Belange und private Planungsvorgaben zu beachten. 

Für das Erreichen des angestrebten Schallschutzes ist neben der Berechnung und Planung die Qualität der Bauausführung entscheidend. Selbst mit einer hohen Dichte an stichprobenhaften Kontrollen der Ausführung durch den Sachverständigen und durch die örtliche Bauleitung lassen sich Baufehler nicht ganz ausschließen. Kleine Fehler in der Ausführung können zu erheblichen Verschlechterungen des Schallschutzes führen.

Der erreichte Schallschutz lässt sich im Zweifel durch Schallmessungen überprüfen, so dass die Qualitätskontrolle auch durch entsprechende Messungen erfolgen kann.