Sachgebiet Schäden an Gebäuden
Seit 2009 bin ich von der IHK Nord Westfalen in den Sachgebiet Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt.
Das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" wird im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK wie folgt beschrieben:
Sachgebiet Schäden an Gebäuden:www.svv.ihk.de (2014)]
"Der Sachverständige benötigt Grundkenntnisse über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens. Zusätzlich werden erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert: Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Baubetrieb und Maschinenkunde, Ausschreibung, Kostenermittlung, Untersuchungsverfahren des Sachverständigen, Regelwerke, Beurteilungsverfahren Weiterhin benötigt der Sachverständige juristische Grundkenntnisse." [
Feuchtemessung mit dem Mikrowellen-Verfahren
Zerstörungsfreies Diagnoseverfahren zur Untersuchung und Beurteilung von Feuchte in Bauteilen.
Ein besonderer Vorteil des Verfahrens ist, dass es zerstörungsfrei Messergebnisse in der Tiefe des Bauteiles liefert. Zerstörungsfreie Messmethoden sind insbesondere bei historischen, denkmalgeschützten Bausubstanzen von Vorteil.