Sachgebiet Schäden an Gebäuden

Seit 2009 bin ich von der IHK Nord Westfalen in den Sachgebiet Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt.

Das Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" wird im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der IHK wie folgt beschrieben:

Sachgebiet Schäden an Gebäuden:
"Der Sachverständige benötigt Grundkenntnisse über die Fächer der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens. Zusätzlich werden erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen folgenden Teilgebieten, insbesondere über die Zusammenhänge von Schadensabläufen aus diesen Teilgebieten gefordert: Bauphysik, Bauchemie, Baustoffkunde, Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau, Bodenmechanik, Geologie, Hydrologie, Baubetrieb und Maschinenkunde, Ausschreibung, Kostenermittlung, Untersuchungsverfahren des Sachverständigen, Regelwerke, Beurteilungsverfahren Weiterhin benötigt der Sachverständige juristische Grundkenntnisse." [www.svv.ihk.de (2014)]